Absolutes Feuerverbot im Kanton Luzern aufgehoben

Nach den jüngsten Niederschlägen hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern deutlich reduziert. Das absolute Feuerverbot wurde aufgehoben – ein bedingtes Feuerverbot bleibt jedoch bestehen.

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Absolutes Feuerverbot im Kanton Luzern aufgehoben

Die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern ist dank der vergangenen Niederschläge, der höheren Luftfeuchtigkeit und der kühleren Temperaturen gesunken. Deshalb wurde das absolute Feuerverbot in Wäldern und im Freien aufgehoben.

Dies teilte die Gemeinde Horw auf ihrer offiziellen Website mit.

Die Behörden sehen jedoch noch keinen Anlass, sämtliche Einschränkungen aufzuheben. Im Kanton Luzern gilt ab sofort ein bedingtes Feuerverbot.

Die Bevölkerung wird gebeten, weiterhin vorsichtig zu sein und Feuer nur an dafür vorgesehenen und eingerichteten Feuerstellen zu entfachen. Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Zigaretten und Streichhölzer dürfen nicht auf den Boden geworfen werden.

Besondere Vorsicht ist bei starkem Wind geboten. Vor und während eines Gewitters wird davon abgeraten, Feuer zu machen, da Funken durch den Wind weit getragen werden können.

Im nördlichen Kantonsteil bleibt die Situation angespannter. Die Niederschlagsmengen waren in den verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich.

Die aktuellen Informationen zur Waldbrandgefahr und zu den geltenden Massnahmen sind auf der Website waldbrandgefahr.ch verfügbar.